SWIFT in Kraft: Sommerschlussverkauf der Grundrechte.

Heute tritt die Regelung zur Übermittlung von Bankdaten nach Übersee in Kraft. Das SWIFT-Abkommen erlaubt es US-Geheimdiensten Überweisungen von europäischen Bankkunden zu prüfen, um nach Terroristen zu fahnden (was übrigens bereits seit 2001 ohne Rechtsgrundlage praktiziert wird).

Übermittelt werden der Name des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten, die Summe und der Verwendungszweck. Betroffen sind alle Zahlungen, die europäische Bürger und Unternehmen mit Staaten außerhalb der EU tätigen: Überweisungen bei Internet-Käufen oder an ein Reisebüro in Übersee.

Kritisiert wird die Speicherdauer der Daten von fünf Jahren. Nachdem der Text nachgebessert wurde, stimmte das EP Anfang Juli zu. Anfragen der USA werden jetzt (ausgerechnet!) von Europol kontrolliert. Nach fünf Jahren verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate, solange bis die USA oder die EU kündigen.

Nach Ansicht der Regierung kann es sich Deutschland “nicht leisten, auf Erkenntnisse aus dem US-Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) zu verzichten”. Die Erkenntnisse sind dagegen bisher eher erbärmlich: Bis 2008 wurden gerade einmal 8 953,07 bzw. 203,93 Euro eingefroren, 2009 wurden wieder 203, 93 Euro genannt (vermutlich der gleiche Vorgang).

Die EU arbeitet nun an einem eigenem Kontrollsystem, obwohl Abfragen ohne jeden Verdacht nach innerstaatlichem Recht in einigen Ländern (wie Deutschland) bisher nicht zulässig sind. Ein Beispiel dafür, wie schlecht es um den Datenschutz auf EU-Ebene bestellt ist.

Rentengarantie: ja, aber für alle.

Bei der Rentendebatte, die der Wirtschaftsminister dankenswerterweise angestoßen hat, geht es um handfeste Interessen und um Generationengerechtigkeit. Ich frage mich, was “meiner Generation” mehr fehlt: das Interesse oder die eigene Interessenvertretung.

Bis 2009 galt: Die Altersbezüge werden entsprechend den Bruttolöhnen und -gehältern angepaßt. Die Rentengarantie der Großen Koalition versprach gleichbleibende Rente (”…vermindert sich der bisherige aktuelle Rentenwert auch dann nicht…” (S. 18)), selbst bei sinkenden Löhnen. Für mich ist das “Wünsch-Dir-Was-Politik”, á la DDR.

Anlass war die Ausweitung der Kurzarbeit, eine durchaus richtige Reaktion auf die Finanzkrise. Man befürchtete nun aber, dass die Bruttolohnsumme der Beschäftigten unter das Niveau von 2008 sinken würde. Dann hätte man die Renten im Bundestagswahljahr 2010 (20 Millionen Ruheständler und Wähler!) kürzen müssen. Nachdem es – zugegeben – vorher bereits Nullrunden gegeben hatte.

Sachverständige hatten davor gewarnt, dass der Beitragssatz schon 2010 angehoben werden müsse, insbesondere durch das Kürzungsverbot (S. 30). Tatsächlich hätten die Renten 2010 sinken müssen. Nun sind im 1. Quartal 2010 zwar die Bruttolöhne angeblich wieder um 1,3 Prozent (Prozentpunkte?) gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Nach einer Studie wird der Beitragssatz aber schon bald um 0,2 Prozentpunkte steigen müssen. Das erklärt den Streit um die Brüderle-Vorschlag.

Zahlen sollen das nun die Generationen, die selbst bereits privat für ihre Rente vorsorgen müssen. Das ist nicht gerecht. Ich verstehe Vereine wie die Jusos nicht, die das auch noch verteidigen. Ich bin zwar für eine Mindestrente für alle, aber gegen eine Maximalrente von einigen wenigen. Schon jetzt verlassen nicht wenige junge Menschen dieses Sozialversicherungssystem – oder wandern aus.

Kommentar dazu: Süddeutsche.

Loveparade: Keine Auskunft bei laufenden Ermittlungen?

Bei der heutigen Pressekonferenz zum tragischen Verlauf der Loveparade 2010 verweigerten die Behörden immer wieder die Auskunft mit der Begründung, es handele sich um ein „laufendes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft“. Was ist davon zu halten?

Rechtlich sind die Behörden zwar grundsätzlich verpflichtet, den Vertretern der Presse alle Auskünfte zu erteilen, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienen (§ 1 Abs. 1 Landespressegesetz NRW). Die Verweigerung der Auskunft ist aber nur ausnahmsweise gerechtfertigt: Soweit dadurch die „sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte“ (Abs. 2 Nr.1).

Die Behörde muß prüfen, ob gerade durch die gewünschte Auskunft der Erfolg des Verfahrens gefährdet wird (beispielsweise wenn der erforderliche Überraschungseffekt bei bevorstehenden Durchsuchungen oder Verhaftungen wegfällt). Der teilweise pauschale Hinweis auf Ermittlungen ist daher nicht in Ordnung, zumal die meisten genannten Informationen bereits öffentlich zugänglich waren.

Hier und hier finden sich bereits im Vorfeld Informationen, die den Verantwortlichen und Veranstaltern hätten zu denken geben können. Zahlen über eingeplanten Behörden kann man hier oder hier bei der Landesregierung nachlesen.

CCC: 11 Forderungen für ein lebenswertes Netz

Der Chaos Computer Club (CCC) hat elf Thesen zur Netzpolitik formuliert und stellt sie zur Diskussion. Vergleicht man sie mit den 14 Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dann wird deutlich, dass der CCC nicht nur auf weniger Staat setzt, sondern vor allem auf mehr Bürgerrechte für den Einzelnen (Grundrecht auf Netzzugang, Netzneutralität, Recht auf Anonymität und Datenschutz, Informationsfreiheit bei öffentlichen Daten).

Einige der Forderungen wären wohl eher durch einfache Gesetze zu regeln, weil sie überwiegend die Beziehungen von Privaten untereinander betreffen (Profilbildung über Menschen verhindern, Zugangsprovider haften nicht für die Daten ihrer Kunden, neue Urheberrechtgesetzgebung und Absage an Softwarepatente, Whistleblower-Schutz) oder weil sie sich an die Verwaltung richten (Transparente Vergabe von IT-Großprojekten).

Interessant finde ich die Einschätzung, dass der Entzug des Netzzugangs als eine “Strafe” gesehen wird. So wird das bisher nicht diskutiert. Weniger gut gefällt mir die Forderung nach “empfindlichen Strafen” für die rechtswidrige Weitergabe von Daten und Datenmißbrauch. Gemeint ist wohl, dass die schon bestehenden Straftatbestände im BDSG nicht konsequent genug verfolgt werden.

Die Forderung, dass Zugangsprovider und Betreiber von Webseiten “nur in schwerwiegenden Kriminalfällen” die persönlichen Daten ihrer Kunden und Benutzer offenbaren dürfen, ist ebenfalls heikel. Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus: Wenn etwas nicht “schwerwiegend” ist, aber derzeit bestraft wird – dann gehören diese Straftatbestände eben entkriminalisiert und abgeschafft.

Solange es sie aber gibt, müssen sie angewendet werden, und zwar auch im Netz.

PS. weniger ernst, aber nicht weniger tiefgründig sind die 42 finale Thesen zum Internet von zeitweise. Zitat: “Doch das Netz zu bekämpfen ist so schwer wie ein Loch im Ozean zu stopfen.”

Fall Brunner: Fall des “schneidigen” Notwehrrechts?

Egal ob das Opfer – wie zuletzt spekuliert wurde – vorher provoziert wurde bzw. zuerst zugeschlagen hat, der Fall zeigt schon jetzt, wie schnell Gewaltanwendung eskaliert. Schon berichtet ein TAZ-Redakteur freimütig, wenn auch anonym, wie er selbst einmal zuschlug.

Unser “schneidiges” Notwehrrecht verlangt kein “Weichen” vor dem Unrecht. Ich muss also nicht erst auf die Polizei warten, aber zuschlagen doch bitte erst dann, wenn der andere jemand angreift. Man darf auch zu Gunsten eines anderen helfen, wenn der angegriffen wird (Nothilfe). Aber es muss ein ANGRIFF sein, eine bloß vermuteter Angriff oder eine Belästigung reichen nicht.

Wenn der andere (absichtlich) provoziert, kann es unter Umständen auch so sein, dass man als erster zuschlagen darf. Möglicherweise verliert der andere dann sein Recht, sich legal dagegen zu wehren. Aber man kann sich damit tatsächlich auch selbst strafbar machen. Daher gilt als Faustregel: Man muss keinen Angriff dulden, aber man darf sich auch nicht immer provozieren lassen.